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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carine Staubli HR Consulting für die Erbringung von HR Dienstleistungen vom 1. Juli 2023

Anwendungsbereich

Die Carine Staubli HR Consulting (Auftragnehmerin) operiert in den Feldern Payroll & Sozialversicherungen, HR-Services & Administration, Personalentwicklung, Case Management sowie Rekrutierung. Bei Beauftragung gelten stets die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die integraler Bestandteil jedes Angebots, jeder Auftragsbestätigung und Vertragsart sind. Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Kundenunternehmen oder Einzelpersonen und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin unterhält verschiedene Kooperationen und Partnerschaften mit Dritten, wobei diese Bedingungen ausschließlich die direkten Geschäftsbeziehungen zwischen Kundenunternehmen oder Einzelpersonen und der Auftragnehmerin regeln. Jegliche zusätzlichen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der beteiligten Parteien.

Urheberrecht

Alle Arten von Unterlagen, Dokumentationen, Instrumenten, Tools und bereitgestellten Dateien, einschließlich Angebote und Projektbeschreibungen, sind durch das Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte für Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Unterlagen erfordern die ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin und können auf Anfrage erworben werden.

Erbringung der Dienstleistungen

  • Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen in ihren eigenen Räumlichkeiten mit ihrem eigenen Material. Je nach Auftrag stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Räumlichkeiten und Gerätschaften zur Verfügung.
  • Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
  • Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenem Know-how.
  • Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
  • Die Auftragnehmerin setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Der Auftragnehmerin obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.
  • Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Die Auftragnehmerin ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und ihre Mitarbeiter abzurechnen.
  • Der Auftraggeber schuldet der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber bietet der Auftragnehmerin jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
  • Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind. Sofern die Auftragnehmerin ihre Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 30 Tagen seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich mit.

Vertraulichkeitsbestimmungen

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit. Informationen und Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder der betroffenen Einzelpersonen weitergegeben. Ohne Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen keine Unterlagen an Dritte weitergereicht werden. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch unsachgemäße oder unangemessene Verwendung erstellter Werke, entwickelter Instrumente und/oder missverstandener oder zum falschen Zeitpunkt umgesetzter Maßnahmen entstehen.

Angebot

Unsere Angebote behalten grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern im Angebot keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist. Der Umfang der angebotenen Dienstleistungen wird in einem Konzept beschrieben (Angebot / Auftragsbestätigung). Für nicht explizit beschriebene Vereinbarungen innerhalb desselben gelten diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gewährleistung

Die Auftragnehmerin gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Beim Einsatz von Mitarbeitenden gewährleistet die Auftragnehmerin die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.

Zahlungsbedingungen

Die Preise basieren auf vereinbarten Stunden- und Tagessätzen und werden monatlich in Rechnung gestellt. Werden mit dem Kunden Dienstleistungspakete über mindestens 3 Monate abgeschlossen, ist derer monatliche Paketpreis jeweils im Voraus für den entsprechenden Monat fällig, spätestens bis zum 10. Tag des jeweiligen Monats. Etwaige Updates für die Lohnsoftware ABACUS werden separat zum Paketpreis (Payroll & Administration) eins zu eins weiterberechnet.

Honorare für Coaching und Consulting werden grundsätzlich nach erbrachter Leistung pro Auftrag oder, bei längeren Projekten, monatlich in Rechnung gestellt. Auftragsgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 20 Tagen netto zahlbar.

Potentialanalysen und Reflexionsprozesse von Symbolon werden im Voraus in Rechnung gestellt.

Die Preise der Auftragnehmerin sind immer in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Verzug

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung. Hat die Auftragnehmerin Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann die Auftragnehmerin auch eine Vorauszahlung oder oder Sicherheit verlangen.

Bei Terminverzug der Auftragnehmerin räumt ihr der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.

Reisekosten und Spesen

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die folgenden Tarife:

  • An- und Abreise innerhalb 10 Km sind ohne Kostenfolge; längere Anfahrten gelten als Arbeitszeit und werden in Rechnung gestellt.
  • An- und Abreisen innerhalb von 10 Kilometern werden nicht berechnet. Für längere Anfahrten wird ein Betrag von CHF 1.- pro Kilometer in Rechnung gestellt.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Zusätzlich werden alle bereits von der Auftragnehmerin getätigten, nicht erstattungsfähigen Kosten in Rechnung gestellt.

Haftung

Ist dem Auftraggeber wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Dienstleistungen oder wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Auswahl und Instruktion beim Einsatz von Mitarbeitenden ein Schaden entstanden, haftet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gegenüber für Schadenersatz. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für Sach- und Personenschäden auf insgesamt CHF 5'000'000 beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

Änderungen

  • Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Dienstleistungen und die Preise ihrer Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben.
  • Erhöht die Auftragnehmerin Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert die Auftragnehmerin eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen
  • Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung).
  • Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen.
  • Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

Anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.

Gerichtsstand

Gerichtliche Angelegenheiten unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte am Hauptsitz der Auftragnehmerin. Schriftliche Erklärungen sind erforderlich, um rechtswirksam zu sein.

Wallenwil, Juli 2023

Kontakt

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